Eine Möglichkeit für die Mautübersicht ist der ADAC. In der Routenplanung muss man aber aufpassen, da ich dort keine Möglichkeit gefunden habe, ein Fahrzeug über 3,5 t zul. GG einzutragen. Dort werden also nur die PKW-Tarife berechnet! Ach ja – und in Frankreich fallen Wohnmobile bis 3 m Höhe dann doch unter die PKW-Regel, auch wenn sie über 3,5t Gesamtgewicht haben.
Und dann habe ich tollticktes GmbH entdeckt (www.tolltickets.com). Von dort habe ich die folgende Antwort auf meine Anfrage erhalten:
Für die automatische Mauterhebung in Frankreich bieten wir die Liber-t Box an, welche für Fahrzeuge (Zugfahrzeug) unter 4,5 t oder bis zu 3 m Höhe genutzt werden kann („Fahrzeugkategorie: Leichte Fahrzeuge“): https://www.tolltickets.com/country/frankreich/ Für Fahrzeuge über 4,5 t oder über 3 m Höhe bieten wir die TIS-PL Box zur automatischen Mauterfassung in Frankreich und Spanien an („Fahrzeugkategorie: Schwere Fahrzeuge“). Gerne können wir Ihr Fahrzeug nach Zusendung des Fahrzeugscheins (Zugfahrzeug) einschätzen lassen, ob es für eine TIS-PL Box infrage kommt.
Auf der Seite von Eurocamping gibt es einige Hinweise zu Frankreich und anderen Ländern.
Es gibt für Frankreich einige Vorschriften, welche Schilder am Fahrzeug (über 3,5 t) anzubringen sind. Der ADAC ist eine Quelle. So muss auf jeden Fall das Schild „Angles Morts“ an 3 Stellen angebracht werden. Da ein Wohnmobil für den Personentransport gedacht ist, sollte hier das Schild mit dem Bus verwendet werden.

Im Hinblick auf Geschwindigkeitsaufkleber (80/100/…), wie es teilweise im Internet gesagt wird, habe ich vom ADAC folgende Information erhalten:
„Wie beschrieben geht es um Zulassungsrecht.
In Deutschland gilt gemäß § 58 Absatz 3 StVZO:
Mit Geschwindigkeitsschildern müssen gekennzeichnet sein
1.mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h,
2.Anhänger mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von weniger als 100 km/h,
3.Anhänger mit einer eigenen mittleren Bremsverzögerung von weniger als 2,5 m/s2.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__58.html
Die französische Vorschrift ist aufgrund des Rechts des Zulassungsstaates nicht auf deutsche Fahrzeuge anwendbar.“